Niedersächsisches Hundegesetz seit 01.07.2013
NACHWEIS DER SACHKUNDE
Am 01. Juli 2011 wurde das niedersächsische Hundegesetz geändert und ein Sachkundenachweis für Ersthundebesitzer eingeführt.
Bei Fragen können Sie sich gern an mich wenden.
Als anerkannte Prüferin für die Sachkunde in Niedersachsen, biete ich regelmäßig Termine zum Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung an.
Inhalte der theoretischen Prüfung:
Sie umfasst 35 Fragen aus sieben Themenbereichen. Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens vier von sieben Fragen (im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen) richtig beantwortet wurden.
Themengebiete die geprüft werden:
Ablauf des praktischen Teils:
Dieser findet in einer ablenkungsarmen Umgebung (Grünanlage, Park) und einer ablenkungsreichen Umgebung
(Stadt, stadtähnliches Gebiet) statt. Die praktische Prüfung soll einem Spaziergang und Stadtbummel nachempfunden sein.
Schwerpunkt der Prüfung liegt auf dem/der Hundehalter/-in
Inhalte der praktischen Sachkunde-Prüfung
Die Prüfungen werden von Jennifer Kaufmann (zertifiziert durch die Tierärztekammer Niedersachsen, anerkannt als Prüferin des Sachkundenachweises nach §3 des Niedersächsischen Hundegesetzes) durchgeführt.
Training in kleinen Gruppen,
so macht Lernen richtig Spaß.